§ 1. Ziel des Wettbewerbs, Veranstalter und Förderer
(1)   Der Wettbewerb des Projektes „gerecht mobil – Chancengleichheit macht mobil für Umweltschutz“ (im Folgenden gerecht mobil Wettbewerb) hat zum Ziel erprobte Beispiele und andere vielversprechende Projekte, die gendergerechte Mobilitätslösungen umgesetzt haben, gerade umsetzen oder in naher Zukunft eine Umsetzung planen, auszuwählen und sichtbar zu machen.
(2)   Der Wettbewerb wird von LIFE – Bildung Umwelt Chancengleichheit e. V., Rheinstr. 45/46, 12161 Berlin (im Folgenden LIFE e.V.) durchgeführt.
(3)   Der Wettbewerb wird im Rahmen des Projektes „gerecht mobil – Chancengleichheit macht mobil für Umweltschutz“ durch das Umweltbundesamt (im Folgenden UBA) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (im Folgenden BMU) gefördert. Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages.
(4)   Die Rechte an der Verbreitung und Verwendung der ausgewählten Bewerbungen liegen gemäß § 09 dieser Teilnahmeerklärung bei LIFE e.V. sowie dem UBA und BMU.
§  2. Teilnahmeberechtigte am Wettbewerb
(1)   Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2)   Die Umsetzung oder geplante Umsetzung der Aktivitäten, die in der Bewerbung beschrieben werden, müssen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen/erfolgt sein.
(3)   Mitarbeitende von LIFE e. V., des UBA, des BMU und andere an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbs beteiligte Personen sowie Angehörige der vorgenannten Personen und Organisationen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
§ 3. Einreichung von Bewerbungen für den Wettbewerb
(1)   Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich durch das Einsenden des online Bewerbungsformulars unter https://gerecht-mobil.de/ möglich.
(2)   Die Teilnahme am Wettbewerb ist vom 14. Juni 2021 00:00 MESZ bis zum 05. September 2021 23:59 (MESZ) möglich. Bewerbungen, die vor oder nach diesem Zeitraum eintreffen, können nicht berücksichtig werden. Dabei gültig ist der Eingangsstempel mit Datum und Uhrzeit, der beim Absenden des Bewerbungsformulars automatisch erstellt wird. LIFE e.V. behält sich eine mögliche Verlängerung der Teilnahmefrist per öffentlicher Bekanntmachung vor. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des online Formulars bei LIFE e.V.
§ 4. Zulassung von Einsendungen
(1)   Es sind nur Beiträge zugelassen, die andere nicht verunglimpfen, Rechte anderer nicht verletzten, nicht sittenwidrig sind oder gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.
(2)   Nicht zulässig sind insbesondere Beiträge:
·       mit religiösen Inhalten
·       mit pornografischen oder sexistischen Inhalten
·       mit rassistischen Inhalten
·       die Gewalt gegen andere Lebewesen befürworten oder verherrlichen
·       mit anstößigen, obszönen oder unangemessenem Inhalt
·       mit volksverhetzendem Charakter
·       die Aufrufe zu Straftaten enthalten
·       mit diffamierenden, falsch darstellenden oder abwertenden Bemerkungen
·       die gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen
·       die der kommerziellen Werbung eines Unternehmens oder Produktes dienen oder Marken, Wort-Bild-Marken bzw. Logos im Werbesinn nutzen
§ 5. Ermittlung, Benachrichtigung und Veröffentlichung der ausgewählten Bewerbungen
(1) Die besten Beispiele und Projekte, die gendergerechte Mobilitätslösungen umgesetzt haben, gerade umsetzen oder , werden unter allen Teilnehmenden/Bewerbungen, die zur Teilnahme berechtigt sind, ermittelt.
(2) Die Ermittlung der besten Beispiele und Projekte erfolgt durch eine Jury bis zum 31. Oktober 2021. Eine Verlängerung der Frist behalten wir uns bei einem großen Umfang von eingereichten Bewerbungen vor. Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt anhand der online veröffentlichten Bewertungskriterien.
(3) Die ausgewählten besten Beispiele und Projekte werden von LIFE e.V. unter der im Anmeldeformular eingegebenen E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die Veröffentlichung der besten Beispiele und Projekte, die sich beworben haben, erfolgt online auf https://gerecht-mobil.de/, über die Social Media Kanäle von LIFE e.V., in einer Publikation, die mindestens in englischer und deutscher Sprache veröffentlicht wird, sowie während einer Veranstaltung im Jahr 2022.
§ 7. Ausschluss vom gerecht mobil Wettbewerb
(1)   LIFE e. V. ist berechtigt, Teilnehmende aus wichtigem Grund sofort vom Wettbewerb auszuschließen.
(2)   Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt vor, wenn gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird, insbesondere unwahre Angaben gemacht werden oder die eingereichten Entwürfe und Formulare gegen den vorhergehend gelisteten § 5 verstoßen.
(3)   Auch im Falle der Manipulation des Wettbewerbs (gleich ob vollendet oder versucht) oder im Fall der versuchten Beeinflussung oder Störung des Ablaufs des Wettbewerbs erfolgt der Teilnahmeausschluss.
§ 7. Vorzeitige Beendigung des gerecht mobil Wettbewerbs
 (1)   LIFE e.V. behält sich vor, den Wettbewerb vorzeitig und ohne Ankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Gründe für eine Unterbrechung/Beendigung liegen insbesondere dann vor, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs wegen höherer Gewalt, aus organisatorischen, technischen oder aus rechtlichen Gründen nicht zu gewährleisten ist.
(2)   Den Teilnehmenden stehen im vorgenannten Fall keine Ansprüche gegen LIFE e.V. zu.
§ 8. Urheber-, Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte
(1)   Mit dem Einreichen der Bewerbung erklären die Teilnehmenden, alle bestehenden Rechte an dem in der Bewerbung beschriebenen Beispiel oder Projekt alleinberechtigt inne zu haben. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellen die Teilnehmenden die Veranstalter*innen und Förderer*innen von allen Ansprüchen frei.
(2)  Die Teilnehmenden übertragen LIFE e.V., dem UBA und BMU jeweils kostenfrei das zeitlich und räumlich unbeschränkte einfache Nutzungsrecht zur Verwertung der Bewerbungsmaterialien und alle sonstigen gewerblichen Schutzrechte am Material für jede beliebige Art und Weise der nicht-kommerziellen und/oder unentgeltlichen Nutzung.
(3) Das Nutzungs- und Verwertungsrecht erstreckt sich auf sämtliche bekannte Nutzungsarten und umfasst neben dem Recht auf Nutzung im Projekt, dem Recht der Vervielfältigung sowie Verbreitung und Übersetzung, auch das Recht der Überlassung an Dritte ohne erneute Zustimmung des Urhebers/ der Urheberin. Es umfasst die Bearbeitung und Änderung inklusive Nutzung und Vervielfältigung der eingesendeten Informationen über die Beispiele und Projekte sowie deren entsprechende Verbreitung. Die zurzeit geplanten Nutzungsarten sind die Veröffentlichung einer Publikation der besten Beispiele und Projekte, eine Vorstellung der besten Beispiele und Projekte online und über Social Media sowie während der vorher genannten Veranstaltung zur Vorstellung der Projekte. Während der Veranstaltung darf fotografiert und gefilmt werden.
(4) Sofern eine Bewerbung in der ursprünglichen oder überarbeiteten Form als beste Beispiele und Projekte veröffentlicht wird, werden der*die Teilnehmende und die beteiligten Organisationen sowie Projektpartner*innen namentlich genannt.
(5) Die Teilnehmenden räumen LIFE e. V., dem UBA und BMU das Recht ein, die unter § 9 (3) beschriebenen Aufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit kostenfrei, zeitlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen, einschließlich des Rechtes, die Bilder zu verändern. Gleichgültig ist dabei, in welchen Medien die Veröffentlichung geschieht.
(6) Die vorstehende Übertragung der Rechte erfolgt vergütungsfrei.
§ 9. Haftung und Rücksendung der Einreichungen
(1)   Für falsche Informationen, die durch Teilnehmende und Dritte, inklusive etwaiger Kooperationspartner*innen, geäußert und verbreitet werden und die mit der Verbreitung von Informationen zum gerecht mobil Wettbewerb im Zusammenhang stehen, haftet LIFE e.V. nicht.
(2)   LIFE e.V. haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme stehen, es sei denn, LIFE e.V. bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
§ 10. Datenschutz
(1)   Die von den Teilnehmenden eingereichten Daten werden im Rahmen des gerecht mobil Wettbewerbs (Berichterstattung, Ermittlung von Beiträgen zur Veröffentlichung, Veranstaltungsorganisation etc.) an beteiligte Dritte weitergegeben, etwa an Zeitschriftenredaktionen, die Jurymitglieder oder Förderer. Die kommerzielle Nutzung wird ausgeschlossen. Der*die Teilnehmende erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden.
(2)   Die von den Teilnehmenden angegebenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des gerecht mobil Wettbewerbs und im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen und Aufbewahrungsfristen gespeichert und genutzt.
(3)   Alle Daten von Bewerbungen, die nicht ausgewählt werden, werden 6 Monate nach Bekanntmachung der besten Beispiele gelöscht.
(4)   Alle Personen, die Bewerbungen im Rahmen des Wettbewerbs eingereicht haben, können bei LIFE e.V. jederzeit Auskunft über die eingereichten und gespeicherten Daten einholen.
(5)   Datenschutzhinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für „Natürliche Personen“ finden Sie hier. Die allgemeine Datenschutzerklärung von LIFE e.V. finden Sie hier.
§ 11. Verantwortlichkeit
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Wettbewerb sind ausschließlich an das Projektteam Gerecht Mobil (LIFE e. V.) zu richten:
LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V. | Rheinstraße 45 | 12161 Berlin
gerecht.mobil@life-online.de
§ 12. Schlussbestimmungen
(1)   Sollten eine oder mehrere der vorgenannten Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechend gültige Klausel. Gleiches gilt beim Vorliegen einer Regelungslücke. Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingungen des Schriftformerfordernisses.
(2)   Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(3)   Es gilt deutsches Recht.
(4)   Gerichtsstand ist Berlin.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kommentar von Katja: was passiert mit den Daten von den Bewerbungen, die ausgewählt
werden, ich denke da fehlt was, was sind hier die rechtlichen Aufbewahrungsfristen